
KOMPASS Förderprogramm
Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen (ab 2 Jahren am Markt) erhalten bis zu 4.500 € Zuschuss für berufliche Weiterbildung. Beratung und Qualifizierungsscheck gibt’s bei der regionalen KOMPASS-Stelle – die Abwicklung ist unkompliziert.
Wie funktioniert das Förderprogramm KOMPASS?
KOMPASS ist perfekt, wenn Sie als Einzelunternehmer:in oder Kleinbetrieb (maximal eine Vollzeitkraft) seit mindestens 2 Jahren am Markt sind und eine IHK-Weiterbildung machen wollen. Gefördert werden Maßnahmen mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten, die Sie innerhalb von 6 Monaten abschließen. Sie erhalten 90 % der Netto-Kurskosten als Zuschuss (maximal 4 500 €), Sie tragen also mindestens 10 % selbst. Der Ablauf ist einfach: Sie vereinbaren eine kostenfreie Erstberatung bei Ihrer regionalen KOMPASS-Anlaufstelle, dort bekommt – nach Bedarfsanalyse – einen Qualifizierungsgutschein. Nach Kursabschluss reichen Sie Ihre Rechnung und Teilnahmenachweise bei der Knappschaft-Bahn-See ein; der Zuschuss wird dann direkt ausgezahlt. IHK-Zertifikatslehrgänge wie „Unternehmensberater/in (IHK)“ mit 50 UE erfüllen alle Anforderungen.
Mehr Infos zum KOMPASS Programm:
Liste der KOMPASS Anlaufstellen:
FAQ des KOMPASS Programm:
1. Erstgespräch
Verpflichtendes, kostenloses Erstberatungsgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstelle
2. Qualifizierungsschecks
Erhalt des Qualifizierungsschecks – Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Qualifizierungsscheck aus.
Wie ist der Ablauf der Förderung?
Vorgehen KOMPASS
Mit dem KOMPASS-Programm erhalten Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen einen Zuschuss von bis zu 4.500 € für berufliche Weiterbildungen. Voraussetzung: Das Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren. Der Ablauf ist einfach: Sie lassen sich von einer regionalen KOMPASS-Stelle beraten, erhalten einen Qualifizierungsscheck und melden sich mit diesem bei einem förderfähigen Kurs an – wie z. B. unseren IHK-Kompaktlehrgängen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Förderstelle, für Sie bleibt der Verwaltungsaufwand minimal.
3. Teilnahme am Lehrgang
Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung mit Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung
4. Antrag & Abrechnung
Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstelle