Förderung Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer/innen haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf bis zu 5 bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr. Unsere IHK-Lehrgänge sind oft anerkannt – einfach Bescheinigung anfordern, bei dem/der Arbeitgeber/in einreichen und mit vollem Gehalt teilnehmen.

Wie funktioniert das Förderprogramm Bildungsurlaub?

Arbeitnehmer/innen mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf 5 bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr (mancherorts 10 Tage in zwei Jahren). Der/die Arbeitgeber/in zahlt weiterhin Ihr Gehalt, während Sie an einem anerkannten Seminar teilnehmen. Damit Ihr IHK-Kurs als Bildungsurlaub gilt, muss der Anbieter eine landesrechtliche Anerkennung vorweisen – oft gibt es dafür eine allgemeine Zulassung für alle IHK-Veranstaltungen. Sie holen sich vom Anbieter eine Anerkennungsbescheinigung, reichen diese zusammen mit Ihrem schriftlichen Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei dem/der Arbeitgeber/in ein und können dann ohne Gehaltsabzug teilnehmen. So verbinden Sie Ihre IHK-Lehrgänge mit garantiertem Lohnausgleich.

Mehr Informationen zu Bildungsurlaub:

1. Anspruch prüfen

Ermitteln Sie, ob Sie im jeweiligen Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub haben (gesetzlich z. B. 5 Arbeitstage/Jahr oder 10 Tage/2 Jahre), und erfüllen Sie Voraussetzungen wie z. B. mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit

2. Weiterbildung auswählen

Suchen Sie eine Weiterbildung, die staatlich als Bildungsurlaub anerkannt ist – idealerweise über eine offizielle Datenbank oder Anfrage beim Anbieter –, und melden Sie sich dort an. Die Veranstaltenden senden danach in der Regel Anmeldebestätigung und Anerkennungsbescheid zu

Wie ist der Ablauf der Förderung?

Vorgehen Bildungsurlaub

Mit dem Bildungsurlaub nutzen Arbeitnehmer/innen in fast allen Bundesländern die Möglichkeit, sich bis zu 5 Tage pro Jahr bei voller Lohnfortzahlung weiterzubilden. Voraussetzung: Der Kurs ist im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt. Der Ablauf ist einfach: Anerkennungsbescheinigung beim Kursanbieter anfordern, bei den Arbeitgebenden einreichen und rechtzeitig beantragen – meist 4 bis 6 Wochen vor Kursstart. Nach dem Lehrgang geben Sie die Teilnahmebescheinigung ab – fertig.

3. Antrag bei den Arbeitgebenden

Reichen Sie die Unterlagen (Anmeldebestätigung und Anerkennungsnachweis) frühzeitig – meist 4 bis 6 Wochen vorher – schriftlich bei den Arbeitgebenden ein. Achten Sie auf form- und fristgerechte Gestaltung entsprechend des Landesrechts

4. Teilnahme & Nachweis

Nach Abschluss der Veranstaltung legen Sie Ihrem/r Arbeitgeber/in die Teilnahmebescheinigung vor, um Ihren Anspruch nachzuweisen und etwaige Rückfragen zu vermeiden

Jetzt beraten lassen &
Anmeldung buchen: