
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer:innen haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf bis zu 5 bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr. Unsere IHK-Lehrgänge sind oft anerkannt – einfach Bescheinigung anfordern, beim Arbeitgeber einreichen und mit vollem Gehalt teilnehmen.
Wie funktioniert das Förderprogramm Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer:innen mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit haben in fast allen Bundesländern Anspruch auf 5 bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr (mancherorts 10 Tage in zwei Jahren). Der Arbeitgeber zahlt weiterhin Ihr Gehalt, während Sie an einem anerkannten Seminar teilnehmen. Damit Ihr IHK-Kurs als Bildungsurlaub gilt, muss der Anbieter eine landesrechtliche Anerkennung vorweisen – oft gibt es dafür eine allgemeine Zulassung für alle IHK-Veranstaltungen. Sie holen sich vom Anbieter eine Anerkennungsbescheinigung, reichen diese zusammen mit Ihrem schriftlichen Antrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber ein und können dann ohne Gehaltsabzug teilnehmen. So verbinden Sie Ihre IHK-Lehrgänge mit garantiertem Lohnausgleich.
Mehr Informationen zu Bildungsurlaub:
1. Anspruch prüfen
Ermitteln Sie, ob Sie im jeweiligen Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub haben (gesetzlich z. B. 5 Arbeitstage/Jahr oder 10 Tage/2 Jahre), und erfüllen Sie Voraussetzungen wie z. B. mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
Wie ist der Ablauf der Förderung?
Vorgehen Bildungsurlaub
Mit dem Bildungsurlaub nutzen Arbeitnehmer:innen in fast allen Bundesländern die Möglichkeit, sich bis zu 5 Tage pro Jahr bei voller Lohnfortzahlung weiterzubilden. Voraussetzung: Der Kurs ist im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt. Der Ablauf ist einfach: Anerkennungsbescheinigung beim Kursanbieter anfordern, beim Arbeitgeber einreichen und rechtzeitig beantragen – meist 4 bis 6 Wochen vor Kursstart. Nach dem Lehrgang geben Sie die Teilnahmebescheinigung ab – fertig.