Beratungswissen A-Z

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Rating
Ein Rating ist die Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, Staates oder Finanzprodukts. Es zeigt, wie wahrscheinlich eine fristgerechte Rückzahlung von Schulden ist. Ratings werden meist durch Agenturen (z. B. Moody’s, S&P) oder Banken vergeben und beeinflussen die Finanzierungskosten.Ein gutes Rating steht für geringes Risiko, ein schlechtes für hohe Ausfallwahrscheinlichkeit. In der Beratung ist das Rating relevant für Finanzierungsentscheidungen, Investitionen und Risikobewertungen.

Rechtsform
Die Rechtsform eines Unternehmens legt den rechtlichen Rahmen für Gründung, Organisation, Haftung und Besteuerung fest. Sie bestimmt, ob das Unternehmen als natürliche oder juristische Person agiert, wie die Verantwortung verteilt ist, wie viel Eigenkapital notwendig ist und wer für Schulden haftet.Typische Rechtsformen sind z. B.: – Einzelunternehmen (alleinige Inhaberschaft, volle Haftung) – Personengesellschaften wie OHG oder KG (gemeinsame Verantwortung, teils persönliche Haftung) – Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG (Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen)Die Wahl der Rechtsform beeinflusst auch den Zugang zu Fördermitteln, die Buchführungspflichten und die Außenwirkung eines Unternehmens. In der Beratung ist sie ein zentraler Faktor bei Gründung, Umstrukturierung oder Expansion.

Rechtsform - Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und am häufigsten gewählte Rechtsform für Gründer:innen in Deutschland. Es wird von einer natürlichen Person geführt, die alleinige:r Inhaber:in ist und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haftet.Typisch für Einzelunternehmen: – Keine Mindestkapitalanforderung – Einfache Gründung ohne Notar oder Gesellschaftsvertrag – Steuerlich unterliegt das Unternehmen der Einkommensteuer (nicht Körperschaftsteuer) – Je nach Größe: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung – Gewerbeanmeldung erforderlich (außer bei freien Berufen)Ein Einzelunternehmen eignet sich besonders für kleinere Gründungen, Selbstständige und Freiberufler:innen, die schnell und unkompliziert starten wollen – birgt aber durch die persönliche Haftung auch ein höheres Risiko, vor allem bei Investitionen oder Kreditaufnahme.

Rechtsform - GmbH & Co KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft, bei der eine GmbH als haftungsbeschränkter Komplementär (Vollhafter) in einer Kommanditgesellschaft (KG) auftritt. Die übrigen Gesellschafter sind Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften. Diese Konstruktion vereint die flexible Struktur und steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH. Die GmbH & Co. KG eignet sich besonders für mittelständische Familienunternehmen, die Haftungsrisiken reduzieren und dennoch unternehmerisch flexibel bleiben möchten.In der Praxis ist sie etwas aufwändiger in der Gründung, bietet aber Vorteile bei Nachfolgeplanung, Beteiligungsmodellen und steuerlicher Gestaltung.

Rechtsform - juristische Person
Eine juristische Person ist eine rechtlich eigenständige Organisation, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann – unabhängig von den natürlichen Personen, die hinter ihr stehen. Sie kann selbstständig Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden, Eigentum besitzen und Steuern zahlen. Zu den juristischen Personen zählen insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, UG sowie eingetragene Vereine und Stiftungen. Charakteristisch ist die Haftungsbeschränkung: Für Schulden und Verpflichtungen haftet in der Regel nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.In der Beratung ist die juristische Person oft Mittel der Wahl, wenn es um Haftungsbegrenzung, größere Investitionen, Risikominimierung oder unternehmerisches Wachstum geht.

Rechtsform - Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, bei der die Gesellschafter durch Kapitalbeteiligung (nicht persönliche Haftung) am Unternehmen beteiligt sind. Sie agiert eigenständig im Rechtsverkehr und haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.Typische Kapitalgesellschaften sind: - GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Mindest-Stammkapital 25.000 € - UG (haftungsbeschränkt): Mindest-Stammkapital 1 € (Mini-GmbH, mit Rücklagenpflicht) - AG (Aktiengesellschaft): Grundkapital mindestens 50.000 €Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung, Bilanzierung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Sie zahlen Körperschaft- und Gewerbesteuer. In der Beratung empfiehlt sich diese Rechtsform oft bei Haftungsminimierung, Beteiligungsmodellen oder geplanter Skalierung.

Rechtsform - natürliche Person
Als natürliche Person gilt jeder Mensch mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Wer als natürliche Person ein Unternehmen gründet – etwa als Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in – tritt nicht getrennt vom Unternehmenauf, sondern handelt persönlich.Das bedeutet: – Die Person haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – Es besteht keine eigene juristische Einheit – die Person ist das Unternehmen – Die Gründung ist unkompliziert, es sind meist keine Einlage oder formellen Gesellschaftsverträge erforderlichDiese Rechtsform eignet sich vor allem für kleinere Gründungen, Startphasen oder nebenberufliche Tätigkeiten, bei denen das Risiko überschaubar ist. In der Beratungspraxis ist sie häufig der Ausgangspunkt für unternehmerische Aktivitäten – mit der Option, bei wachsendem Risiko später auf eine haftungsbeschränkte Rechtsform zu wechseln.

Rechtsform – Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Sie eignet sich besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, die Investoren beteiligen oder an die Börse gehen möchten. Die AG ist eine juristische Person und haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.Wichtige Merkmale: – Mindest-Grundkapital: 50.000 € – Gründung durch mindestens eine Person – Strenge Formalitäten: notarielle Satzung, Eintragung ins Handelsregister, Kontrolle durch Aufsichtsrat – Organe: Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat – Pflicht zur doppelten Buchführung, Publizitätspflicht und Jahresabschlussprüfung – KörperschaftsteuerpflichtigDie AG ist besonders geeignet für größere Unternehmen oder Wachstumsprojekte, bei denen die Kapitalbeschaffung über viele Gesellschafter im Vordergrund steht. Sie ist aber auch mit einem hohen Verwaltungs- und Regulierungsaufwand verbunden.

Rechtsform – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist die beliebteste Kapitalgesellschaft in Deutschland und eignet sich besonders für Unternehmen, die Haftungsrisiken begrenzen und eine klare rechtliche Struktur wünschen. Sie ist eine juristische Person und haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen – nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.Wesentliche Merkmale: – Mindest-Stammkapital: 25.000 € (bei Gründung mind. 12.500 € einzuzahlen) – Eintragung ins Handelsregister erforderlich – Gründung durch einen oder mehrere Gesellschafter möglich – Organe: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung – Körperschaftsteuerpflichtig – Pflicht zur doppelten Buchführung und BilanzierungDie GmbH bietet professionelle Strukturen, klare Haftungsregeln und ist besonders geeignet für mittelständische Unternehmen, Investitionsvorhaben oder bei mehreren Beteiligten. Sie erfordert allerdings höheren administrativen Aufwand als Personengesellschaften.

Rechtsform – Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht: – dem Komplementär, der unbeschränkt und persönlich haftet, – und dem Kommanditisten, der nur in Höhe seiner Einlage haftet.Der Komplementär führt die Geschäfte und trägt das volle Risiko. Kommanditisten bringen Kapital ein, sind aber von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Eine KG ist nicht selbst rechtsfähig, tritt aber als Unternehmen nach außen auf und muss ins Handelsregister eingetragen werden.Vorteile: – Flexible Kapitalbeschaffung durch Aufnahme von Kommanditisten – Teilweise Haftungsbeschränkung – Einfachere Struktur als Kapitalgesellschaften – Steuerlich wird der Gewinn auf die Gesellschafter verteilt und unterliegt der EinkommensteuerDie KG eignet sich gut für Familienbetriebe oder Unternehmen, bei denen ein oder wenige Personen die Kontrolle behalten wollen, aber Kapitalgeber beteiligt werden sollen.

Rechtsform – Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, persönlich, solidarisch und gesamtschuldnerisch – also auch mit ihrem Privatvermögen.Kennzeichen der OHG: – Keine Mindestkapitaleinlage gesetzlich vorgeschrieben – Eintragung im Handelsregister notwendig – Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt (sofern vertraglich nicht anders geregelt) – Gewinne und Verluste werden nach Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich verteiltDie OHG ist eine geeignete Rechtsform für partnerschaftlich geführte Unternehmen, bei denen alle Gesellschafter aktiv mitarbeiten und Verantwortung tragen. Sie bietet hohe unternehmerische Flexibilität, bringt aber ein hohes persönliches Risiko durch die Haftung mit sich.

Rechtsform – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG
Die UG ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft und gilt als „kleine Schwester" der GmbH. Sie wurde eingeführt, um Existenzgründer:innen eine kostengünstige Alternative zur klassischen GmbH zu ermöglichen. Die UG ist eine juristische Person und haftet ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.Besondere Merkmale: – Mindest-Stammkapital: 1 €, allerdings in der Praxis meist ab ca. 500 € empfohlen – Gewinnthesaurierungspflicht: 25 % des Jahresgewinns müssen als Rücklage einbehalten werden, bis das Mindeststammkapital einer GmbH (25.000 €) erreicht ist – Einfache Gründung mit Musterprotokoll möglich – Eintragung ins Handelsregister erforderlich – Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung – KörperschaftsteuerpflichtigDie UG eignet sich besonders für Einzelgründer:innen oder kleine Start-ups, die mit wenig Kapital starten, aber dennoch haftungsbeschränkt agieren wollen. Sie ist ideal als Einstieg, kann aber später in eine GmbH umgewandelt werden.

Rentabilität
Rentabilität misst den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Sie zeigt, wie effizient ein Unternehmen arbeitet und wie viel Gewinn es aus seinen Ressourcen erwirtschaftet. Typische Kennzahlen sind z. B. Eigenkapitalrentabilität, Gesamtkapitalrentabilität oder Umsatzrendite. Je höher die Rentabilität, desto lohnender ist das Geschäftsmodell aus betriebswirtschaftlicher Sicht.In der Beratung ist die Rentabilität eine zentrale Größe zur Bewertung von Investitionen, Geschäftsbereichen oder Strategien – und oft auch Grundlage für Finanzierungsentscheidungen oder Umstrukturierungen. Wichtig ist dabei: Rentabilität ist nicht gleich Liquidität – ein rentables Unternehmen kann trotzdem zahlungsunfähig sein.

Ressourcenplanung
Ressourcenplanung ist die systematische Zuweisung und Steuerung von personellen, materiellen und finanziellen Mitteln, um Projekte oder Geschäftsprozesse effizient umzusetzen. Ziel ist es, Überlastungen, Leerlauf und Engpässe zu vermeiden und die vorhandenen Kapazitäten optimal zu nutzen. Typische Ressourcen sind Mitarbeitende, Zeit, Budget, Maschinen oder Software. Eine gute Ressourcenplanung berücksichtigt Verfügbarkeit, Qualifikation, Prioritäten und Abhängigkeiten – sowohl kurzfristig operativ als auch strategisch langfristig.In der Beratungspraxis ist Ressourcenplanung besonders wichtig bei Projektmanagement, Wachstumsstrategien oder Restrukturierungen, da sie die Grundlage für realistische Zeitpläne, Kostenkontrolle und nachhaltigen Erfolg bildet.

ROI
Der ROI – Return on Investment – ist eine Kennzahl zur Messung der Rentabilität einer Investition. Er zeigt, wie viel Gewinn im Verhältnis zum eingesetzten Kapital erwirtschaftet wurde. Je höher der ROI, desto effizienter war die Investition.Der ROI wird häufig genutzt, um Projekte, Geschäftsbereiche oder ganze Unternehmen zu bewerten. In der Beratung dient er als zentrales Entscheidungskriterium für Investitionen, Budgetverteilung oder Strategiepriorisierung. Der ROI betrachtet rein wirtschaftliche Aspekte – qualitative Faktoren wie Kundenzufriedenheit oder Innovationspotenzial bleiben unberücksichtigt und sollten ergänzend bewertet werden.