Beratungswissen A-Z
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IHK
Die IHK ist eine öffentliche Selbstverwaltungsorganisation der regionalen Wirtschaft. Alle gewerblichen Unternehmen – außer Freiberufler:innen und Handwerksbetriebe – sind pflichtmitglied in ihrer zuständigen IHK.Aufgaben der IHK:
– Interessenvertretung der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung
– Aus- und Weiterbildung (z. B. IHK-Zertifikatslehrgänge, Prüfungen, Ausbildungsberatung)
– Beratung von Unternehmen bei Gründung, Finanzierung, Recht, Internationalisierung
– Organisation und Abnahme von Prüfungen in der beruflichen Bildung
– Ausstellung von Bescheinigungen, Ursprungszeugnissen und ExportdokumentenIn der Beratungspraxis ist die IHK ein wichtiger Partner für Unternehmer:innen, insbesondere bei Gründung, Ausbildung, Zertifizierung und Weiterbildung. Jede Region hat ihre eigene IHK – mit regional angepassten Angeboten.
IHK-Zertifikat
Ein IHK-Zertifikat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme an einer qualifizierten Weiterbildung, die von einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt wird. Es bestätigt, dass die Teilnehmenden praxisrelevantes Fachwissen erworben und die vorgesehenen Prüfungs- oder Leistungsnachweise erbracht haben.IHK-Zertifikate gibt es in zwei Varianten:
– Zertifikatslehrgänge: praxisorientierte Weiterbildungen (z. B. „Unternehmensberater/in (IHK)“) mit festgelegtem Umfang und Leistungsnachweis
– Fortbildungsabschlüsse nach BBiG: z. B. Fachwirt, Meister oder Betriebswirt – öffentlich-rechtlich anerkannt, mit bundeseinheitlicher PrüfungEin IHK-Zertifikat genießt hohe Akzeptanz bei Arbeitgebern, unterstreicht die berufliche Qualifikation und ist oft ein Türöffner für neue berufliche Perspektiven – besonders im Bereich der beruflichen Weiterbildung, Selbstständigkeit oder Spezialisierung.
Innovation
Innovation bezeichnet die gezielte Entwicklung und erfolgreiche Umsetzung von neuen Ideen, Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, die für Kunden, Unternehmen oder Märkte einen Mehrwert schaffen.In der Beratungspraxis ist Innovation ein zentraler Faktor für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherheit. Sie umfasst nicht nur technologische Neuerungen, sondern auch organisatorische oder soziale Veränderungen – entscheidend ist dabei stets der spürbare Nutzen und die erfolgreiche Markteinführung.
Investitionsrechung (statisch / dynamisch)
Die Investitionsrechnung ist ein betriebswirtschaftliches Verfahren zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geplanter Investitionen – etwa beim Kauf von Maschinen, der Einführung neuer Produkte oder dem Aufbau eines neuen Standortes. Ziel ist es, fundierte Entscheidungen über den Einsatz von Kapital zu treffen, indem die zukünftigen Ein- und Auszahlungen systematisch analysiert und bewertet werden.Es wird zwischen statischen und dynamischen Verfahren unterschieden:
– Statische Verfahren (z. B. Kostenvergleich, Gewinnvergleich, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung) arbeiten mit Durchschnittswerten und sind einfach anwendbar, berücksichtigen jedoch weder den Zeitwert des Geldes noch Zahlungszeitpunkte.
– Dynamische Verfahren (z. B. Kapitalwertmethode, interne Zinsfußmethode, Annuitätenmethode) analysieren die Zahlungsströme über die gesamte Laufzeit einer Investition und diskontieren diese auf einen einheitlichen Bewertungszeitpunkt – meist den heutigen.In der Beratungspraxis ist die Investitionsrechnung ein wichtiges Instrument zur objektiven Beurteilung von Projekten, zur Kapitalbedarfsplanung und zur strategischen Ressourcenallokation. Während statische Verfahren oft als erste Näherung verwendet werden, liefern dynamische Methoden eine präzisere Entscheidungsgrundlage – insbesondere bei größeren oder langfristigen Investitionen.