Beratungswissen A-Z

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Gemeinkosten
Gemeinkosten sind Kosten, die nicht eindeutig einem bestimmten Produkt oder Auftrag zugeordnet werden können, sondern allgemein für die betrieblichen Abläufe anfallen – z. B. Miete, Verwaltungskosten, Energiekosten. Gemeinkosten werden über Schlüsselgrößen auf einzelne Produkte oder Kostenstellen verteilt und sind entscheidend für eine vollständige und realistische Kalkulation.

Geschäftsmodell
Ein Geschäftsmodell beschreibt, wie ein Unternehmen Wert schafft, vermittelt und abschöpft – vereinfacht gesagt: wie es Geld verdient. Es bildet das Grundgerüst für die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und beantwortet zentrale Fragen wie: Wer ist die Zielkundschaft? Welches Problem wird gelöst? Mit welchem Angebot? Über welche Kanäle? Und wie wird daraus Ertrag generiert?Ein Geschäftsmodell besteht in der Regel aus mehreren Bausteinen, darunter Kundensegmente, Wertversprechen (Value Proposition), Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Einnahmequellen, Schlüsselressourcen, Kernaktivitäten, Partnernetzwerke und Kostenstruktur. Ein weit verbreitetes Analysewerkzeug ist das Business Model Canvas, das diese Elemente visuell darstellt.In der Beratungspraxis ist die Entwicklung oder Optimierung von Geschäftsmodellen eine häufige Aufgabe – insbesondere bei Start-ups, digitalen Transformationen oder Neupositionierungen. Dabei geht es nicht nur um das Produkt oder die Dienstleistung, sondern um das gesamte System wirtschaftlicher Wertschöpfung. Ein gutes Geschäftsmodell ist skalierbar, verständlich, differenzierend – und anpassungsfähig gegenüber Veränderungen im Marktumfeld.

Gewerbebetrieb
Ein Gewerbebetrieb ist eine selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht zu den freien Berufen oder zur Land- und Forstwirtschaft zählt. Er unterliegt in der Regel der Gewerbesteuer und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. In der Beratung spielt der Gewerbebetrieb eine zentrale Rolle bei Gründungen, steuerlichen Einordnungen und der Wahl der passenden Rechtsform. Die Abgrenzung zu freiberuflichen Tätigkeiten ist oft entscheidend für steuerliche Pflichten und Buchführungsanforderungen.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben und betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland gewerblich tätig sind – insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften.Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag, dem ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 % (Messbetrag) zugrunde liegt. Dieser wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert – je nach Standort liegt die tatsächliche Belastung durchschnittlich bei ca. 15%.In der Beratung spielt die Gewerbesteuer eine wichtige Rolle bei der Standortwahl, der Rechtsformentscheidung und der steuerlichen Planung. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 €, Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Wichtig: Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, wird aber teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

Gründungsberatung
Gründungsberatung ist die professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung einer Selbstständigkeit. Sie hilft angehenden Unternehmer:innen, ihre Geschäftsidee zu konkretisieren, Risiken realistisch einzuschätzen und die wichtigsten Schritte von der Idee bis zur Umsetzung fundiert zu gestalten. Typische Themen sind: Businessplan, Rechtsformwahl, Finanzierung, Fördermittel, Steuern, Marketing und Positionierung. Ziel ist es, die Gründung rechtlich sicher, wirtschaftlich tragfähig und strategisch durchdachtaufzustellen.In der Praxis ist Gründungsberatung besonders wertvoll, um Fehler frühzeitig zu vermeiden, Chancen gezielt zu nutzen und mit einem klaren Fahrplan in die Selbstständigkeit zu starten.

GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung – kurz GuV – ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses und zeigt, wie sich das Jahresergebnis eines Unternehmens zusammensetzt. Sie stellt Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt daraus den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Ziel der GuV ist es, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zeitbezogen darzustellen, im Gegensatz zur Bilanz, die den Stand zu einem Stichtag abbildet. Es gibt zwei Darstellungsformen: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren – beide sind handelsrechtlich zulässig.In der Beratungspraxis ist die GuV entscheidend für die Erfolgsanalyse, Kennzahlenbildung (z. B. EBIT, Umsatzrendite) und Steuerplanung. Sie liefert wichtige Anhaltspunkte für Ertragsquellen, Kostenstruktur und operative Effizienz.